Das Augenlasern hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem der beliebtesten refraktivchirurgischen Eingriffe entwickelt. Millionen von Menschen weltweit haben sich bereits für Verfahren wie LASIK, PRK oder LASEK entschieden, um ihre Brille oder Kontaktlinsen dauerhaft loszuwerden. Die Erfolgsraten sind beeindruckend: Über 95 Prozent der Patienten erreichen eine Sehschärfe von mindestens 20/40, und etwa 85 Prozent sogar 20/20 oder besser. Diese Zahlen mögen verlockend erscheinen, doch der Erfolg einer Laserbehandlung hängt maßgeblich von der sorgfältigen Auswahl geeigneter Kandidaten ab.
Nicht jedes Auge ist für eine Laserkorrektur geeignet, und die Entscheidung, wer behandelt werden kann und wer nicht, erfordert eine präzise medizinische Bewertung. Die moderne Augenheilkunde hat durch jahrzehntelange Erfahrung und wissenschaftliche Studien klare Kriterien entwickelt, die dabei helfen, Risiken zu minimieren und optimale Ergebnisse zu erzielen. Diese Auswahlkriterien schützen nicht nur vor möglichen Komplikationen, sondern gewährleisten auch, dass die Erwartungen der Patienten realistisch erfüllbar sind.

Absolute Ausschlusskriterien: Wenn eine Laserbehandlung nicht möglich ist
Anatomische Hindernisse der Hornhaut
Die Hornhaut bildet das Fundament jeder erfolgreichen Laserbehandlung, und bestimmte anatomische Eigenschaften machen einen Eingriff unmöglich oder extrem riskant. Eine zu dünne Hornhaut stellt dabei das häufigste anatomische Ausschlusskriterium dar. Während eine normale Hornhaut etwa 540 bis 560 Mikrometer dick ist, gilt eine Dicke unter 480 bis 500 Mikrometer als kritische Grenze. Bei der LASIK-Behandlung muss zunächst ein Hornhautdeckel (Flap) von etwa 100 bis 160 Mikrometer Dicke erstellt werden, bevor das darunter liegende Gewebe gelasert wird. Bleibt nach dem Eingriff zu wenig Hornhautgewebe übrig, kann dies zu einer gefährlichen Instabilität der Hornhaut führen, die im schlimmsten Fall eine Hornhauttransplantation erforderlich macht.
Der Keratokonus, eine fortschreitende Erkrankung, bei der sich die Hornhaut kegelförmig vorwölbt und dabei immer dünner wird, stellt eine absolute Kontraindikation dar. Selbst ein Verdacht auf diese Erkrankung sollte von einer Laserbehandlung abhalten, da der Eingriff die Progression beschleunigen könnte. Moderne Diagnosegeräte können heute auch frühe Stadien erkennen, die mit bloßem Auge noch nicht sichtbar sind. Gleiches gilt für andere Hornhautdystrophien, bei denen die normale Struktur der Hornhaut verändert ist, sowie für bestehende Hornhautnarben oder Trübungen, die das optische Ergebnis beeinträchtigen würden.
Systemische Erkrankungen als Ausschlusskriterien
Bestimmte Allgemeinerkrankungen beeinflussen die Wundheilung so stark, dass sie eine Laserbehandlung der Augen ausschließen. Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus erythematosus, rheumatoide Arthritis oder Sjögren-Syndrom können zu unvorhersehbaren Heilungsproblemen führen. Bei diesen Erkrankungen greift das körpereigene Immunsystem gesundes Gewebe an, was auch den Heilungsprozess nach einer Augenoperation erheblich stören kann.
Diabetes mellitus, insbesondere wenn bereits diabetische Veränderungen an den Augen vorliegen, stellt ebenfalls eine absolute Kontraindikation dar. Die durch den Diabetes bedingte schlechtere Durchblutung und verlangsamte Wundheilung kann zu Komplikationen führen, die das Sehvermögen gefährden. Ähnlich problematisch ist eine immunsuppressive Therapie, wie sie nach Organtransplantationen oder bei bestimmten Krebsbehandlungen notwendig ist. Das unterdrückte Immunsystem kann nicht angemessen auf den Heilungsprozess reagieren, wodurch das Infektionsrisiko steigt und die Wundheilung verzögert wird.
Das schwere Trockene-Auge-Syndrom, besonders wenn es im Rahmen eines Sjögren-Syndroms auftritt, macht eine Laserbehandlung unmöglich. Die ohnehin schon gestörte Tränenproduktion würde durch den Eingriff weiter beeinträchtigt, was zu chronischen Beschwerden und möglicherweise dauerhaften Hornhautschäden führen könnte.
Relative Kontraindikationen: Wenn besondere Vorsicht geboten ist
Altersbedingte Überlegungen
Das Alter spielt eine entscheidende Rolle bei der Eignung für eine Laserbehandlung, wobei sowohl zu junge als auch ältere Patienten besondere Herausforderungen mit sich bringen. Bei Patienten unter 18 Jahren ist die Refraktion oft noch nicht stabil. Die Augen befinden sich noch im Wachstum, und die Sehstärke kann sich über Jahre hinweg ändern. Eine zu frühe Laserbehandlung könnte bedeuten, dass sich die Fehlsichtigkeit nach dem Eingriff wieder entwickelt, wodurch erneut eine Brille oder Kontaktlinsen nötig werden.
Am anderen Ende des Altersspektrums stehen Patienten über 40 bis 45 Jahre vor einem anderen Dilemma. In diesem Alter beginnt typischerweise die Presbyopie, auch Alterssichtigkeit genannt. Die natürliche Linse verliert ihre Elastizität, wodurch das Scharfsehen in der Nähe schwieriger wird. Wird bei einem kurzsichtigen Patienten in diesem Alter nur die Fernsicht korrigiert, benötigt er anschließend eine Lesebrille. Diese Tatsache sollte in der Beratung ausführlich besprochen werden, da viele Patienten erwarten, nach dem Eingriff überhaupt keine Sehhilfe mehr zu benötigen.
Schwangerschaft und Stillzeit bringen hormonelle Veränderungen mit sich, die die Hornhautkrümmung und damit die Refraktion beeinflussen können. Diese Veränderungen sind meist vorübergehend, können aber das Ergebnis einer Laserbehandlung verfälschen. Daher wird empfohlen, mindestens drei Monate nach dem Abstillen zu warten, bevor eine Laserkorrektur durchgeführt wird.
Besonderheiten der Refraktion
Sehr hohe Fehlsichtigkeiten stellen besondere Anforderungen an die Laserbehandlung. Bei Kurzsichtigkeiten über minus 10 Dioptrien oder Weitsichtigkeiten über plus 6 Dioptrien steigt das Risiko für Komplikationen und Nebenwirkungen erheblich an. Das liegt daran, dass mehr Hornhautgewebe abgetragen werden muss, wodurch die Hornhaut dünner wird und ihre biomechanische Stabilität verliert. Zudem können bei hohen Korrekturen verstärkt Nachtsichtprobleme wie Halos oder Blendempfindlichkeit auftreten.
Eine instabile Sehstärke, definiert als Änderung von mehr als 0,5 Dioptrien innerhalb der letzten zwölf Monate, ist ein wichtiges Ausschlusskriterium. Die Refraktion sollte über mindestens ein Jahr stabil sein, bevor eine Laserbehandlung in Betracht gezogen wird. Andernfalls könnte sich die Sehstärke nach dem Eingriff weiter verändern, wodurch das erzielte Ergebnis wieder verschlechtert würde.
Ungewöhnlich große Pupillen können nach einer Laserbehandlung zu störenden nächtlichen Sehproblemen führen. Wenn der Pupillendurchmesser bei schlechten Lichtverhältnissen den behandelten optischen Bereich überschreitet, können Halos, Lichthöfe oder Blendeffekte entstehen, die die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Augenbezogene Ausschlusskriterien
Bestehende Augenerkrankungen
Verschiedene Augenerkrankungen schließen eine Laserbehandlung aus oder erfordern deren vorherige Behandlung. Der Graue Star (Katarakt) ist dabei besonders zu erwähnen, da bei seiner operativen Behandlung gleichzeitig eine Fehlsichtigkeit korrigiert werden kann. Eine Laserbehandlung vor einer geplanten Kataraktoperation wäre daher nicht sinnvoll und könnte die spätere Berechnung der Kunstlinse erschweren.
Der Grüne Star (Glaukom) stellt ebenfalls eine Kontraindikation dar, da der bei der LASIK entstehende Unterdruck im Auge den bereits erhöhten Augeninnendruck zusätzlich problematisch beeinflussen könnte. Zudem können die bei Glaukompatienten häufig verwendeten Augentropfen die Wundheilung beeinträchtigen.
Netzhauterkrankungen wie diabetische Retinopathie, Makuladegeneration oder auch eine Netzhautablösung in der Vorgeschichte erfordern eine besonders sorgfältige Abwägung. Der bei der LASIK-Behandlung entstehende Saugring kann den Augeninnendruck vorübergehend stark erhöhen, was bei vorgeschädigter Netzhaut zu weiteren Komplikationen führen könnte.
Chronische Augenentzündungen, sei es an der Bindehaut, der Hornhaut oder im Augeninneren, müssen vor einer Laserbehandlung vollständig ausgeheilt sein. Eine bestehende Entzündung würde das Infektionsrisiko erhöhen und könnte zu unvorhersehbaren Heilungsverläufen führen.
Vorherige Augenoperationen
Bestimmte vorherige Augenoperationen können eine spätere Laserbehandlung unmöglich machen oder erheblich erschweren. Netzhautoperationen, bei denen möglicherweise Silikonöl ins Auge eingebracht wurde oder eine Cerclage (Netzhautgürtel) angelegt wurde, verändern die biomechanischen Eigenschaften des Auges so stark, dass eine LASIK-Behandlung zu riskant wäre.
Hornhauttransplantationen führen zu veränderten Hornhauteigenschaften, die eine präzise Vorhersage des Laserresultats unmöglich machen. Die transplantierte Hornhaut hat andere Heilungseigenschaften und reagiert möglicherweise anders auf die Laserbehandlung als eine native Hornhaut.
Auch andere Eingriffe wie radiale Keratotomie (ein früher verwendetes Verfahren zur Korrektur von Kurzsichtigkeit) oder bestimmte Glaukomoperationen können spätere Laserbehandlungen ausschließen oder besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich machen.
Berufliche und Lifestyle-Faktoren
Die beruflichen Anforderungen und Freizeitaktivitäten des Patienten spielen eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine Laserbehandlung. Personen, die regelmäßig Kampfsport betreiben oder anderen Kontaktsportarten nachgehen, haben ein erhöhtes Risiko für Augenverletzungen. Ein Schlag aufs Auge könnte den bei der LASIK erstellten Hornhautflap verschieben oder andere Komplikationen verursachen.
Berufe mit hohem Augenverletzungsrisiko, wie bestimmte industrielle Tätigkeiten, Schweißarbeiten oder militärische Einsätze, erfordern eine besonders sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung. In manchen Fällen können berufliche Anforderungen sogar speziell angepasste Behandlungsmethoden erforderlich machen.
Unrealistische Erwartungen stellen ein oft unterschätztes Ausschlusskriterium dar. Patienten, die erwarten, nach der Behandlung übermenschlich gut zu sehen oder niemals wieder eine Sehhilfe zu benötigen, sind häufig mit dem Ergebnis unzufrieden, selbst wenn es medizinisch exzellent ist. Eine ausführliche Aufklärung über realistische Ergebnisse ist daher essentiell.
Psychische Instabilität oder unrealistische Perfektionsansprüche können dazu führen, dass Patienten auch bei objektiv gutem Ergebnis unzufrieden sind. In solchen Fällen sollte zunächst eine psychologische Beratung erwogen werden, bevor eine Augenoperation durchgeführt wird.
Medikamentöse und hormonelle Einflüsse
Problematische Medikamente
Bestimmte Medikamente können die Wundheilung nach einer Laserbehandlung erheblich beeinträchtigen. Isotretinoin, ein starkes Akne-Medikament, ist bekannt dafür, dass es das Trockene-Auge-Syndrom verstärkt und die Wundheilung verlangsamt. Patienten sollten das Medikament mindestens sechs Monate vor einer geplanten Laserbehandlung absetzen.
Amiodaron, ein Herzmedikament zur Behandlung von Rhythmusstörungen, kann sich in der Hornhaut anlagern und zu Sehstörungen führen. Diese Ablagerungen können das Ergebnis einer Laserbehandlung unvorhersagbar machen und sollten daher als Kontraindikation betrachtet werden.
Eine Kortison-Langzeittherapie beeinflusst das Immunsystem und die Wundheilung so stark, dass sie eine relative Kontraindikation darstellt. Die entzündungshemmende Wirkung des Kortisons kann paradoxerweise zu Heilungsstörungen führen, da der normale Heilungsprozess eine kontrollierte Entzündungsreaktion benötigt.
Hormonelle Schwankungen
Hormontherapien, sei es eine Hormonersatztherapie in den Wechseljahren oder die Einnahme von Verhütungsmitteln, können die Hornhauteigenschaften beeinflussen. Diese Veränderungen sind meist gering, können aber in Einzelfällen das Ergebnis einer Laserbehandlung beeinträchtigen.
Die Menopause bringt hormonelle Veränderungen mit sich, die häufig zu verstärkter Augentrockenheit führen. Da eine Laserbehandlung die Trockenheit vorübergehend verstärken kann, sollten Frauen in den Wechseljahren besonders sorgfältig auf ihre Tränenproduktion untersucht werden.
Die Pubertät ist eine Zeit hormoneller Umstellungen, die auch die Augen betreffen können. Neben den bereits erwähnten Refraktionsänderungen können hormonelle Schwankungen auch die Hornhautdicke und -krümmung beeinflussen, weshalb Behandlungen in dieser Lebensphase besonders kritisch betrachtet werden sollten.
Der Weg zur richtigen Entscheidung
Die Entscheidung für oder gegen eine Laserbehandlung sollte niemals vorschnell getroffen werden. Eine ausführliche Voruntersuchung ist das Fundament jeder seriösen Behandlung. Diese umfasst nicht nur die Messung der Sehstärke, sondern auch detaillierte Untersuchungen der Hornhautstabilität, der Tränenproduktion, des Augeninnendrucks und der Netzhaut.
Mehrere Beratungstermine sind empfehlenswert, um dem Patienten ausreichend Zeit zu geben, alle Informationen zu durchdenken und Fragen zu stellen. Seriöse Anbieter werden niemals zu einer sofortigen Entscheidung drängen, sondern explizit eine Bedenkzeit einräumen.
In Grenzfällen, wenn die Eignung für eine Laserbehandlung nicht eindeutig ist, sollte unbedingt eine Zweitmeinung eingeholt werden. Verschiedene Spezialisten können unterschiedliche Aspekte des Falls beleuchten und zu einer fundierteren Entscheidung beitragen.
Alternative Behandlungsmöglichkeiten
Für Patienten, die nicht für eine Laserbehandlung geeignet sind, gibt es verschiedene Alternativen. Moderne Kontaktlinsen haben sich erheblich weiterentwickelt und können heute auch komplizierte Fehlsichtigkeiten korrigieren. Spezielle Kontaktlinsen können sogar beim Keratokonus die Sehschärfe verbessern und das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.
Moderne Brillengläser bieten heute Möglichkeiten, die früher undenkbar waren. Dünne, leichte Gläser mit speziellen Beschichtungen können auch hohe Fehlsichtigkeiten komfortabel korrigieren. Gleitsichtbrillen ermöglichen scharfes Sehen in allen Entfernungen, ohne dass verschiedene Brillen gewechselt werden müssen.
Phake Intraokularlinsen sind eine Option für Patienten mit sehr hohen Fehlsichtigkeiten, bei denen eine Laserbehandlung nicht möglich ist. Dabei wird eine zusätzliche Kunstlinse ins Auge eingesetzt, während die natürliche Linse erhalten bleibt. Dieses Verfahren ist reversibel und kann auch extreme Fehlsichtigkeiten korrigieren.
Bei älteren Patienten mit beginnender Linsentrübung kann ein refraktiver Linsentausch eine sinnvolle Alternative sein. Dabei wird die natürliche Linse gegen eine Kunstlinse ausgetauscht, wodurch gleichzeitig die Fehlsichtigkeit korrigiert und einem späteren Grauen Star vorgebeugt wird.