Was ist in der Regel nicht durch die Tierkrankenversicherung abgedeckt?

Die Tierkrankenversicherung hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Baustein der verantwortungsvollen Tierhaltung entwickelt. Immer mehr Tierbesitzer entscheiden sich dafür, ihre geliebten Vierbeiner gegen hohe Tierarztkosten abzusichern. Doch so sinnvoll eine solche Versicherung auch sein mag, so wichtig ist es auch, die Grenzen des Versicherungsschutzes zu kennen. Nicht jede Behandlung und nicht jeder Tierarztbesuch wird von der Police abgedeckt. Um böse Überraschungen zu vermeiden und realistische Erwartungen an den Versicherungsschutz zu haben, sollten Tierhalter sich im Vorfeld genau darüber informieren, welche Leistungen ausgeschlossen sind.

Vorerkrankungen und bereits bestehende Gesundheitsprobleme

Einer der häufigsten und zugleich wichtigsten Ausschlussgründe bei Tierkrankenversicherungen betrifft Vorerkrankungen. Wenn ein Tier bereits vor Abschluss der Versicherung an einer bestimmten Krankheit litt oder diese diagnostiziert wurde, werden die damit verbundenen Behandlungskosten in aller Regel nicht übernommen. Dies gilt sowohl für akute Erkrankungen als auch für chronische Leiden. Versicherungen prüfen bei Vertragsabschluss häufig den Gesundheitszustand des Tieres und verlangen entsprechende Angaben vom Halter.

Besonders bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Niereninsuffizienz oder Herzproblemen ist dies ein wichtiger Punkt. Auch wenn die Krankheit zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht diagnostiziert war, aber bereits Symptome vorlagen, kann dies später zu Problemen führen. Viele Versicherungen haben zudem Wartezeiten festgelegt, während derer bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können. Diese Wartezeiten dienen dazu, zu verhindern, dass Halter eine Versicherung erst dann abschließen, wenn ihr Tier bereits erkrankt ist. Typischerweise liegen diese Wartezeiten zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, je nach Art der Behandlung.

Präventive und routinemäßige Behandlungen

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Tierhaltern ist die Annahme, dass die Tierkrankenversicherung auch routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen und präventive Maßnahmen abdeckt. Tatsächlich sind jedoch die meisten Standardversicherungen auf die Behandlung von Krankheiten und Unfällen ausgerichtet, nicht aber auf vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen. Impfungen gegen die üblichen Infektionskrankheiten werden daher in der Regel nicht erstattet, ebenso wenig wie regelmäßige Gesundheitschecks oder Vorsorgeuntersuchungen.

Auch die Kosten für Entwurmungen und die Behandlung gegen Parasiten wie Flöhe und Zecken fallen normalerweise nicht in den Leistungsumfang der Basisversicherung. Diese Maßnahmen werden als Teil der normalen Tierpflege betrachtet, für die der Halter selbst aufkommen muss. Gleiches gilt häufig für professionelle Zahnreinigungen, es sei denn, es liegt eine behandlungsbedürftige Zahnerkrankung vor. Kastrationen und Sterilisationen werden ebenfalls meist nicht übernommen, außer sie sind aus medizinischen Gründen zwingend notwendig, etwa bei Gebärmutterentzündungen oder Hodentumoren.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten allerdings spezielle Vorsorgepakete, Zusatzversicherungen oder Vollschutz-Varianten an, die einen Teil oder Alles dieser präventiven Maßnahmen abdecken. Diese müssen teilweise separat abgeschlossen werden und erhöhen entsprechend die monatlichen Beiträge. Informieren Sie sich daher über den Leistungsumfang bevor Sie die Krankenversicherung abschließen.

Zucht und Trächtigkeit

Für Tierhalter, die züchten oder deren Tiere trächtig werden, gibt es in der Tierkrankenversicherung besondere Einschränkungen. Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Zucht entstehen, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dazu gehören nicht nur die Kosten für die Deckung selbst, sondern auch Untersuchungen während der Trächtigkeit und die normale Geburtshilfe. Selbst wenn es während der Geburt zu Komplikationen kommt, ist die Kostenübernahme nicht selbstverständlich. Ein Kaiserschnitt wird beispielsweise je nach Versicherungspolice unterschiedlich behandelt. Während einige Versicherer die Kosten übernehmen, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist und das Leben der Mutter rettet, schließen andere auch diese Leistung kategorisch aus. Kosten für die Versorgung der Welpen oder Kitten nach der Geburt fallen ebenfalls nicht in den Versicherungsschutz.

Tierhalter, die eine Zucht betreiben oder planen, sollten sich daher bewusst sein, dass sie für die damit verbundenen tierärztlichen Kosten selbst aufkommen müssen. Einige Versicherer bieten spezielle Zuchtversicherungen an, die jedoch ein völlig anderes Leistungsspektrum abdecken als die normale Tierkrankenversicherung.

Verhaltenstherapie und alternative Behandlungen

In den letzten Jahren hat die Verhaltenstherapie für Haustiere zunehmend an Bedeutung gewonnen. Viele Tiere leiden unter Verhaltensauffälligkeiten wie Angststörungen, Aggressivität oder Zwangshandlungen. Die Kosten für Verhaltenstherapeuten und entsprechende Behandlungen werden jedoch von den meisten Tierkrankenversicherungen nicht übernommen. Dies liegt daran, dass Verhaltensprobleme in der Regel nicht als körperliche Erkrankung eingestuft werden.

Auch im Bereich der alternativen Heilmethoden gibt es erhebliche Einschränkungen. Während klassische schulmedizinische Behandlungen in der Regel erstattet werden, sieht es bei Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie oder Bachblütentherapie anders aus. Viele Versicherungen schließen diese Behandlungsformen komplett aus oder übernehmen nur einen sehr geringen Anteil der Kosten. Dies gilt auch dann, wenn die alternative Behandlung von einem approbierten Tierarzt durchgeführt wird.

Physiotherapie für Tiere, die etwa nach Operationen oder bei chronischen Gelenkproblemen sinnvoll sein kann, wird ebenfalls nicht automatisch von der Basisversicherung abgedeckt. Hier kann es jedoch Unterschiede zwischen den Anbietern geben. Einige modernere Versicherungskonzepte haben erkannt, dass physiotherapeutische Maßnahmen durchaus zur Genesung beitragen können, und bieten entsprechende Zusatzoptionen an.

Kosmetische Eingriffe

Alle Behandlungen, die rein kosmetischen Zwecken dienen und keinen medizinischen Nutzen haben, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere das Kupieren von Ohren oder Ruten, das in vielen Ländern ohnehin bereits verboten ist. Sollte ein solcher Eingriff dennoch durchgeführt werden, trägt der Halter die Kosten vollständig selbst.

Auch die Entfernung von Wolfskrallen wird nur dann übernommen, wenn diese medizinisch begründet ist, etwa weil die Kralle eingerissen ist oder sich entzündet hat. Eine rein vorbeugende oder ästhetische Entfernung fällt nicht unter den Versicherungsschutz. Generell gilt bei allen Eingriffen die Regel, dass sie nur dann versichert sind, wenn sie der Gesundheit des Tieres dienen und nicht aus rein optischen Gründen durchgeführt werden. Dies schließt auch alle weiteren Schönheitsoperationen ein, die möglicherweise durchgeführt werden, um das Aussehen eines Tieres zu verändern oder an bestimmte Rassestandards anzupassen. Die Versicherung zielt darauf ab, Krankheiten und Verletzungen zu behandeln, nicht aber das Erscheinungsbild des Tieres nach persönlichen Vorlieben zu gestalten.

Selbstverschuldete Schäden und bestimmte Umstände

Die Tierkrankenversicherung greift nur dann, wenn Krankheiten oder Verletzungen ohne Verschulden des Halters entstehen. Wurde eine Erkrankung vorsätzlich herbeigeführt oder ist sie durch grobe Fahrlässigkeit oder Vernachlässigung entstanden, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Tier über einen längeren Zeitraum nicht artgerecht gehalten wurde und dadurch erkrankt ist, oder wenn notwendige medizinische Behandlungen bewusst unterlassen wurden. Auch bei Schäden, die während der gewerblichen Nutzung des Tieres entstehen, greift die normale Hundekrankenversicherung nicht. Wenn ein Hund beispielsweise als Rettungshund, Polizeihund oder bei Hunderennen eingesetzt wird, sind die dabei entstehenden Verletzungen häufig ausgeschlossen. Für solche Fälle gibt es spezielle gewerbliche Versicherungen.

Schäden, die durch Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen oder radioaktive Strahlung entstehen, werden ebenfalls in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Diese Klauseln entsprechen den üblichen Ausschlüssen in vielen Versicherungsverträgen und sind zwar theoretischer Natur, aber dennoch wichtiger Bestandteil der Vertragsbedingungen.

Spezielle Rassen und bestimmte Erbkrankheiten

Bei bestimmten Rassen gibt es bekannte genetische Dispositionen für spezifische Erkrankungen. Einige Versicherungen schließen diese rassetypischen Krankheiten vom Versicherungsschutz aus oder verlangen deutlich höhere Beiträge für Rassen, die als besonders anfällig gelten. Hüftdysplasie bei großen Hunderassen wie Schäferhunden oder Labradoren ist ein klassisches Beispiel dafür. Während einige Versicherer diese Erkrankung grundsätzlich abdecken, schließen andere sie aus, wenn die Rasse bekanntermaßen dafür prädisponiert ist.

Auch bei brachycephalen Rassen, also Tieren mit stark verkürzter Schnauze wie Möpsen, Französischen Bulldoggen oder Perserkatzen, gibt es oft besondere Regelungen. Die typischen Atemwegsprobleme und damit verbundenen Komplikationen werden von manchen Versicherern nicht oder nur eingeschränkt übernommen. Gleiches kann für die bei diesen Rassen häufig auftretenden Augenprobleme gelten. Tierhalter sollten daher bei der Auswahl der Versicherung besonders darauf achten, ob und in welchem Umfang rassetypische Erkrankungen abgedeckt sind. Gerade bei Rassehunden und -katzen mit bekannten gesundheitlichen Schwachstellen lohnt sich ein genauer Vergleich der verschiedenen Anbieter, da es hier erhebliche Unterschiede geben kann.

Altersbedingte Ausschlüsse

Das Alter des Tieres spielt bei der Tierkrankenversicherung eine wesentliche Rolle. Die meisten Versicherer setzen ein maximales Eintrittsalter fest, ab dem keine neuen Verträge mehr abgeschlossen werden können. Dieses liegt häufig zwischen sechs und zehn Jahren, je nach Tierart und Versicherer. Hunde und Katzen, die dieses Alter bereits überschritten haben, finden oft keinen Versicherungsschutz mehr oder nur zu deutlich erhöhten Prämien mit eingeschränktem Leistungsumfang.

Selbst wenn ein Tier bereits in jungen Jahren versichert wurde, kann es im Alter zu Einschränkungen kommen. Einige Policen sehen vor, dass ab einem bestimmten Alter die Leistungen reduziert werden oder höhere Selbstbeteiligungen fällig werden. Altersbedingte Degenerationserscheinungen wie Arthrose, Linsentrübung oder nachlassende Organfunktionen werden teilweise vom Versicherungsschutz ausgenommen, da sie als natürlicher Teil des Alterungsprozesses betrachtet werden. Besonders problematisch wird es, wenn ein Tier im hohen Alter an einer neuen Krankheit erkrankt. Während akute Erkrankungen auch bei älteren Tieren meist versichert sind, können chronische Alterserkrankungen vom Schutz ausgenommen sein. Dies führt dazu, dass gerade in der Lebensphase, in der Tiere am häufigsten tierärztliche Versorgung benötigen, der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann.