Bevor Sie ein Schwimmbadbauprojekt in Angriff nehmen, müssen Sie sich um einige Dinge kümmern. Das bedeutet, dass Sie sich zunächst bei den örtlichen Behörden nach den richtigen Bauvorschriften erkundigen sollten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, das Grundstück vor dem Bau von jemandem inspizieren zu lassen, der weiß, was er tut – vor allem, wenn es mögliche Probleme mit dem Untergrund oder dem Grundwasser gibt, die den Bau erschweren könnten.
Der richtige Standort
Während Sie planen, wie Sie Ihren Pool bauen wollen, müssen Sie einige Entscheidungen treffen. Der ideale Standort für den künftigen Pool wird sich auf Dinge wie Heizkosten und Reinigung auswirken. Wir empfehlen Ihnen, den Pool an einem möglichst sonnigen Ort in Ihrem Garten zu bauen, d. h. mit viel Sonnenlicht von morgens bis abends, und ihn so weit wie möglich vor Wind zu schützen, da sich sonst die zusätzlichen Kosten für Wärme und Wasseraufbereitung summieren können. Ein Swimmingpool muss nicht so oft gereinigt werden, wenn Sie dafür sorgen, dass er an einem geeigneten Ort steht. Das Wichtigste ist, dass keine Pflanzen in der Nähe des Schwimmbeckens wachsen, die Blätter, Blüten oder Früchte abwerfen. Außerdem benötigt ein sauberer Pool weniger Chemikalien, so dass Sie auch auf diese Weise sparen.
Technikschacht: Standort für Pooltechnik
Die Pooltechnik (z.B. Filter) kann entweder neben dem Pool, im Keller oder in einem Gartenhäuschen untergebracht werden. Wenn möglich, empfehlen wir die Installation eines direkt angrenzenden Technikschachtes/-raumes, da dies letztlich Kosten für die Verrohrung spart und die Gesamtkomplexität bzw. die Anzahl der Fehlerquellen reduziert.
Baugenehmigung zum Pool selber bauen
In Österreich sind viele Baugenehmigungen für den Bau eines Schwimmbads auf staatlicher und lokaler Ebene geregelt, so dass Sie sich am besten direkt bei Ihrer Gemeinde in der Bauabteilung informieren sollten.
Im Prinzip geht es um die Dimensionen, d.h. die Größe des geplanten Schwimmbads und ob es anzeigepflichtig ist. Unserer Erfahrung nach erhalten Sie die Informationen schnell und unkompliziert von den Gemeinden. Wie bei Gemeindeplänen gibt es auch hier bestimmte Vorschriften, wie z.B. dass ein Schwimmbad nicht größer als x Meter sein darf.
Für private Schwimmbecken, die nicht größer als 35 Quadratmeter und nicht tiefer als 1,5 Meter sind, ist häufig keine Baugenehmigung erforderlich. Ist der Pool größer als 35 Quadratmeter oder hat er eine Wassertiefe von mehr als 1,5 Metern, müssen Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde wenden, um eine Genehmigung zu beantragen.